Auch wenn ein Architekt mit
der Planung und der Statik beauftragt wird und die Arbeiten ein
Bauunternehmen
durchführt, ist der Bauherr nicht von seinen
Sorgfaltspflichten befreit. Der Bauherr trägt nämlich trotz der
Übertragung von Arbeiten Verantwortung für Schäden, die bei der Ausübung
von Arbeiten entstehen.
Leistungen
Eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und
Vermögensschäden gegenüber Dritten ab. Die Laufzeit dieser Versicherung
ist auf die Bauzeit beschränkt und bedarf daher keiner Kündigung.
Sinnvoll für
Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht ist in der Bauphase für den
Bauherrn, den Eigentümer des Grundstücks sowie des Bauwerkes
empfehlenswert. Denn durch die vollständige Vergabe von Arbeiten an
Dritte kann lediglich die Haftung veringert, jedoch nicht beseitigt
werden.
Das sollten Sie auch Wissen
Aufgrund des Risikos von Personenschaden sollte auf ausreichend hohe
Deckungssummen geachtet werden. Zudem sollte auf Selbstbehalte sowie Ausschlüsse Acht gegeben werden.
Unser Team bietet Ihnen umfassende Beratung und maßgeschneiderte
Versicherungslösungen. PlusMinus Brokerservice steht Ihnen dabei als
vertrauensvoller Partner zur Seite